Bestellerprinzip

Zusammenfassung zum Bestellerprinzip Gesetz

Das Bestellerprinzip gilt für Makler und alle anderen Marktteilnehmer, die etwas mieten möchten. Es wird zudem nunmehr durch den Immobilienverkauf ebenfalls neu geregelt und vergleichbar verstärkt. Das Bestellerprinzip ist seit dem 01. Juni 2015 in Kraft getreten. Es ist Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung als Mietrechtsnovellierungsgesetz oder auch kurz gesagt der  Mietpreisbremse. Das Bestellerprinzip Gesetz soll den Mietmarkt für Wohnungen in Deutschland reglementieren. Mietsteigerungen und die bisherige Zahlungspraxis der Maklerprovision und Maklergebühren gingen in der Vergangenheit zu Lasten der Mieter und Ihrer Bewerbung. Mit Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) hat der Gesetzgeber die Mietsteigerungen und die Verpflichtung der Provisionszahlung und seine Praxis gesetzlich reglementiert. Zukünftig ist derjenige für die Zahlung der Maklerprovision und entstehenden Kosten des Immobilienmaklers zuständig, der den Makler bestellt bzw. beauftragt hat; daher auch der Begriff des Bestellerprinzip. Wer bestellt soll auch bezahlen, so die Idee. Bei Suchmaklern kann es indes weiter vorkommen, dass der Mietsuchenden den Makler eine Gebühr oder Provision entrichtet. 

Seit wann existiert das Bestellerprinzip Gesetz und die Mietpreisbremse 

Vor Einführung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes wurde es in der Praxis so gehandhabt, dass der Dienstleister bzw. Immobilienmakler mehreren  Wohnraumsuchenden eine Mietwohnung präsentiert hat und der letzte, der den Mietvertrag unterzeichnen durfte, musste den Makler dafür vergüten. In der Regel lag dieser Provisionsbetrag bei zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. Eine stattliche Summe im Verhältnis zur geleisteten Dienstleistung, wenn man den Vorgang aus Sicht des „Zahlenden“, des Mietsuchenden betrachtet. Die profitierende Partei war in der Vergangenheit der Vermieter und Eigentümer, da dieser für die erfolgreiche Vermittlung in den seltensten Fällen zu Kasse gebeten wurde, obwohl der den Dienstleister, den Vermittler und Makler mit der Vermietung seines Eigentumes beauftragt hatte. Der Vermieter hatte damals den Makler in den meisten Fällen zwar beauftragt, musste ihn aber in der Regel nicht bezahlen. Dies sollte sich nach Wunsch des Gesetzgebers ändern – wer den Immobilienmakler bestellt, soll ihn auch bezahlen! Bezeichnet wird diese gesetzliche Neuregelung daher als explizit als „Bestellerprinzip“. Eine nachvollziehbarer zeitliche Aufstellung und Chronologie zum Bestellerprinzip zeigt den Verlauf der Bestrebung, der Entwicklung bis zur finalen Gesetzesnovellierung. Es ist zudem hilfreich und sinnvoll die wichtigsten Fakten zum Bestellerprinzip zu wissen um den Hintergrund besser zu verstehen. Die Regelung besagt z.B. explizit, dass nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) ein Vermietungsmakler vom Suchenden, der einen Wohnung sucht nur noch dann ein Entgelt verlangen darf, wenn zwischen beiden ein Vermittlungsvertrag in Textform geschlossen wurde und der Immobilienmakler ausschließlich zu dessen Erfüllung Wohnungsangebote eingeholt. Somit darf der Suchende, der sich auf eine Immobilienangebotsanzeige an den Makler wendet, nicht mehr zur Zahlung einer Provision verpflichtet werden. Das strittige dabei ist und was letztendlich nicht marktkonform und unrealistisch klingt, dass dem Makler die angebotene neue Wohnung nicht zuvor bekannt sein und vom Vermieter bzw. Eigentümer zuvor genannt worden sein darf. Diese letzte Regelung ist leider etwas realitätsfern und bietet keinen klaren Anhaltspunkt für das neue Berufsbild des vermittelnden Suchmaklers. 

Bestellerprinzip – wer bestellt, bezahlt! 

Die Einführung des Bestellerprinzip soll für mehr soziale Gerechtigkeit im Immobilienmarkt führen und einen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter sorgen. Mit der Einführung des Bestellerprinzip ist der Immobilienmakler nunmehr verpflichtet die Mietwohnungen (München und anderen Städten) provisionsfrei anzubieten, es sei denn, der Makler sucht im Auftrag (Suchmakler)des Mietinteressenten. Alle Mietangebote, die von Maklern offeriert werden, dürfen damit auch nicht mehr die werbliche Botschaft des „provisionsfreien Mietangebotes“ enthalten. Es ist nicht mehr zulässig damit zu werben, da es per Gesetz seit dem 01. Juni 2015 dies selbstverständlich und festgeschrieben ist. Hierzu der explizite Verbotshinweis zum Bestellerprinzip. Mit der sogenannten  Mietpreisbremse hat der Gesetzgeber gesetzlich entgegen gewirkt und das Vermittlungskonzept nach dem Besteller neu ausgerichtet. Wie sich die Neuregulierung der Wohnungsvermietung auf dem deutschen Immobilienmarkt auswirken wird, wird man abwarten müssen. Bereits heute ist klar, dass Makler in der Vermietung ein erheblicher Geschäftszweig weggebrochen ist und sich die Einnahmesituation deutlich zu deren Nachteil entwickelt hat. In diesem Zusammenhang darf darauf verweisen werden, dass die  Mietpreisbremse nur in angespannten und ausgewählten Regionen seine Anwendung findet, das Bestellerprinzip indes flächendecken für ganz Deutschland gilt. Ob und inwieweit die Immobilienrendite davon beeinflusst wird, ist unklar, da wir in dem aktuellem Marktumfeld einen richtigen Immobilienboom in den letzten 14 Jahren zu verzeichnen haben.

Erwartungen an das Bestellerprinzip

Die Provisions- bzw. Courtagezahlung ohne Bestellerprinzip galt in der Vergangenheit als Eintrittspreis in den Mietmarkt und wurde bei Anmietung meistens billigend in Kauf genommen. Das Bestellerprinzip wird zu einer Marktbereinigung einer Vielzahl der Immobilienmakler führen und mehr Gewicht auf die Qualität der Dienstleistung auf Mietersuche vor Ort legen. Vor allem die Immobiliensuche, sowohl bei Miet- oder Kaufinteressenten wird ein deutlich höheres Gewicht zugesprochen bekommen, als zuvor. Viele Zweifler gehen davon aus, dass in den angespannten Ballungsgebieten, bzw. Großstädten, die Vergütungspraxis sich andere Wege suchen wird, als die gesetzlich vorgeschriebenen. Es ist die Rede davon, dass Küchen zu erhöhten Abschlägen abgegeben werden und viel Schwarzgeld kassiert wird. Sicher ist, dass die Provisionen und die Auftragssituation der Makler gesunken ist und weiter sinken werden, da viele Eigentümer nicht bereit sind die Kosten der Vermittlung in gleicher Höhe zu tragen, wie bisher. Der Makler wird zum Suchmakler und entsprechend seiner Leistung bei erfolgreicher Vermittlung nach dem Bestellerprinzip, von dem bezahlt der ihn auch zur Suche beauftragt bzw. bestellt hat. Hilfreiche Tipps zur Immobiliensuche sind dann ebenfalls von Vorteil und erleichtern in diesem Segment die richtige Haussuche oder den Wohnungskauf, genauso wie die Immobilien Suchanzeige in Form eines Ankaufsprofil oder Mietgesuchs. 

Erfolgreiche Umsetzung des Bestellerprinzip 

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